Im April 2016 haben wir ein Bescheid von der Landwirtschaftskammer NRW per Post bekommen. „Anerkennung“ Ihres Betriebes als Ausbildungsstätte gemäß Paragraph 27 und 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für den Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin vom 12.08.1997. Damit freuen wir uns sehr, ein anerkannter Ausbildungsbetrieb zu sein und werden ab August dieses Jahres zum ersten Mal einen Auszubildenden in unserer Firma willkommen heißen.
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